AGB

Allgemeinen
Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen RD Media Pool Redaktionsdienste GmbH (nachfolgend Anbieter) und seinem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge. Die Geschäftsbedingungen sind vereinbart, wenn der Auftraggeber ihnen nicht unverzüglich nach dem Zugang widerspricht.

§1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers die Leistung an den Auftraggebern vorbehaltlos ausführen.
(2) Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Anbieter und dem Auftraggeber zwecks Ausführung dieses Vertrags getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
(3) Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.

§2 Vertragsschluss
(1) Ist der Auftrag des Auftraggebers als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, so können wir dieses Angebot innerhalb von 2 Wochen mittels schriftlicher Auftragsbestätigung annehmen.
(2) Angebote unsererseits sind freibleibend.

§ 3 Vertragsgegenstand
(1) Der Anbieter erbringt aufgrund des mit dem Auftraggeber geschlossenen Vertrages Leistungen mit unterschiedlichem Leistungsumfang im Bereich Content- und Social-Media-Marketing, Erstellung von Websites und thematischer Netzwerke zur Erreichung eindeutig formulierter Ziele des Auftraggebers.
(2) Der Leistungsumfang wird auf den Bedarf des Auftraggebers abgestimmt und individuell vertraglich geregelt.
(3) Die Erreichbarkeit und der volle Umfang der Leistung von Drittanbietern oder die Fortführung von Leistungen des Drittanbieters, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bestanden, sind nicht Bestandteil der vertraglich geschuldeten Leistung des Anbieters. Der Anbieter übernimmt hierfür auch keine Garantie.
(4) Die Ausführung des Auftrags durch den Anbieter erfolgt erst nach Erhalt aller erforderlichen Informationen und Daten.
(5) Der Anbieter ist berechtigt, Dritte mit der Erfüllung einzelner oder aller vertraglichen Verpflichtungen zu beauftragen.

§ 4 Leistung von Drittanbietern
(1) Muss der Anbieter zur Erfüllung des Auftrags des Auftraggebers Verträge mit Drittanbietern (z. B. sozialen Netzwerken, Software-Lizenzen oder Anbietern von Webspace) abschließen, dann erfolgt dies ausschließlich im Namen und in Stellvertretung des Auftraggebers.
(2) Der Anbieter erstellt eine Liste der zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen und legt sie dem Auftraggeber zur Genehmigung vor. Der Anbieter ist berechtigt, diese Leistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Anbieter hierzu Vollmacht zu erteilen.
(3) Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung den Anbieters abgeschlossen werden, sind dem Anbieter die damit verbundenen Kosten vom Auftraggeber zu erstatten.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Anbieter alle Unterlagen, die zur Erfüllung des Auftrags gemäß der Konzeption nötig sind, rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Dies betrifft insbesondere Texte, Fotos, Logos, Grafiken, Filme, Musikstücke etc.
(2) Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Unterlagen und das Material, die er dem Anbieter zur Verfügung stellt, frei von Rechten Dritter sind. Der Auftraggeber hat den Anbieter von Ersatzansprüchen Dritter freizustellen, die aus der Verletzung dieser Pflicht resultieren. Die Freistellungsverpflichtung entfällt, soweit der Auftraggeber den Nachweis erbringt, dass ihn kein Verschulden trifft.
(3) Der Auftraggeber übergibt die Unterlagen in der Form, die mit dem Anbieter abgesprochen ist. Fehlen konkrete Absprachen, stellt der Auftraggeber die Unterlagen sowohl in gedruckter Form als auch elektronisch in einem üblichen Speicherformat zur Verfügung.

§ 6 Vergütung
(1) Die vereinbarten Preise sind Nettopreise. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in den Preisen eingeschlossen. Sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Ist eine Pauschalvergütung vereinbart, kann der Anbieter für Mehrleistungen, die aufgrund von Änderungswünschen des Auftraggebers oder durch unvorhergesehene und nicht vom Anbieter zu vertretende Umstände notwendig werden, eine zusätzliche Vergütung beanspruchen. Diese Vergütung ist nach den aufgewendeten Stunden zu berechnen. Auslagen, die zur Erfüllung des Auftrags notwendig sind, werden vom Auftraggeber nach Vorlage der Rechnungen durch Anbieter ersetzt.
(2) Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
(3) Sofern sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung des Anbieters nichts anderes ergibt, ist die vereinbarte Vergütung netto (ohne Abzug) sofort nach Erhalt zu zahlen. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzuges.
(4) Bei einmalig zu erfüllenden Aufträgen erfolgt die Rechnungsstellung nach Abnahme. Bei Aufträgen für die durch den Anbieter Leistungen über einen längeren Zeitraum von mehreren Monaten erbracht werden, vereinbaren die Parteien monatliche oder pro Quartal zu leistende bzw. nach Arbeitsfortschritt angemessene Abschlagszahlungen.

§ 7 Haftung
(1) Der Anbieter haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Auftraggeber Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(2) Der Anbieter haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; auch in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(3) Eine wesentliche Vertragspflicht liegt vor, wenn sich die Pflichtverletzung auf eine Pflicht bezieht, auf deren Erfüllung der Auftraggeber vertraut hat und auch vertrauen durfte.
(4) Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung ausgeschlossen.
(5) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab der Abnahme.
(6) Der Anbieter haftet nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit der vom Auftraggeber vorgegebenen Sachaussagen über seine Produkte, seine Leistungen oder sein Unternehmen. Mit der Freigabe der Webseiten übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit der Texte und Bilder. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, die Inhalte auf ihre Rechtmäßigkeit zu prüfen. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch die angebotenen Dienstleistungen oder evtl. Markenrechtsverletzungen durch die Auftraggeber-URL entstehen. Entsprechendes gilt für die vom Auftraggeber vorgenommenen Erstellungs- und Optimierungsmaßnahmen aufgrund der Empfehlungen des Anbieters. Der Anbieter haftet für die Zulässigkeit und Rechtsbeständigkeit der Domain/Webpräsenz nur, wenn der Anbieter sich dazu ausdrücklich verpflichtet hat und die Beschaffung und Anmeldung der Domain wesentlicher Vertragsinhalt ist.
(7) Der Anbieter erstellt die Leistung nach dem gegenwärtigen Stand der Technik. Bei Änderungen und Anpassungen an neue Standards haftet der Anbieter nicht dafür, dass die Webseite auch auf älteren Browsern einwandfrei funktioniert.
(8) Social-Media-Aktivitäten werden in der Öffentlichkeit gelegentlich negativ bewertet. Der Anbieter übernimmt keine Garantie für eine positive Resonanz auf betreute Profile bzw. auf einzelne Beiträge.
(9) Sofern der Auftraggeber keine Freigabe der einzelnen durch den Anbieter verfassten Beiträge fordert, bemüht sich der Anbieter, relevante und hochwertige Beiträge zu veröffentlichen. Die inhaltliche Verantwortung verbleibt jedoch beim Auftraggeber.
(10) Wird der Anbieter mit Werbemaßnahmen (z. B. Schaltung von Anzeigen, Erstellung und Abwicklung eines Gewinnspiels etc.) beauftragt, obliegt die rechtliche Verantwortung dem Kunden.

§ 8 Gesamthaftung
(1) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 7 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
(2) Die Begrenzung nach Abs. (1) gilt auch, soweit der Auftraggeber anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
(3) Soweit die Schadensersatzhaftung dem Anbieter gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 9 Kündigung
(1) Kündigt der Auftraggeber einen Werkvertrag, so ist der Anbieter laut § 649 des Bürgerlichen Gesetzbuches berechtigt, die vereinbarte Vergütung abzüglich eingesparter Materialkosten und Spesen zu verlangen.
(2) Wird ein Dienstvertrag, zum Beispiel zur Betreuung eines Facebook-Profils, befristet für einen bestimmten Zeitraum, für ein bestimmtes Arbeitsvolumen oder bis zum Abschluss einer bestimmten Arbeit abgeschlossen, so endet der Vertrag mit dieser Frist. Eine vorherige Kündigung ist nicht möglich. Kündigt der Auftraggeber trotzdem, so ist der Auftragnehmer berechtigt, das volle Honorar bis zum Ablauf der Frist in Rechnung zu stellen.
(3) Ein unbefristeter Dienstvertrag kann mit einer Frist von sechs Wochen zum Quartalsende gekündigt werden. Erstmalig ist eine Kündigung 12 Monate nach Beginn der Laufzeit möglich.
(4) Vereinbarte Social-Media-Schulungen, -Workshops und -Coachings können bis 7 Werktage vor Beginn kostenfrei abgesagt werden. Bei Nichteinhaltung dieser Frist werden 50 % des vereinbarten Honorars und ab zwei Werktagen vor Beginn wird der volle Betrag fällig.

§ 10 Nutzungsrechte
(1) Der Anbieter räumt dem Auftraggeber das räumlich und zeitlich unbeschränkte Recht der öffentlichen Zugänglichmachung (§ 19 a UrhG) ein.
(2) Andere Nutzungen, insbesondere die Vervielfältigung oder Verbreitung der Webseite/Webauftritten oder von Teilen daraus (mit Ausnahme der vom Auftraggeber selbst zur Verfügung gestellten Werke) in gedruckter Form oder auf anderen Webseiten, die nicht vom Anbieter gestaltet wurden, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Anbieter und sind zusätzlich zu vergüten.
(3) Der Anbieter ist berechtigt, seine Urheberbezeichnung auf der Webseite anzubringen. Der Anbieter hat das Recht, auf seine Mitwirkung an der Erstellung hinzuweisen, insbesondere auch durch einen Hinweis mit einem Link zu seiner eigenen Webseite.
(4) Änderungen und Bearbeitungen der Inhalte der Webseite, insbesondere Aktualisierungen von Texten, Bildern, Grafiken und Tabellen sowie technische Veränderungen, dürfen vom Auftraggeber oder von ihm beauftragten Dritten auch ohne Zustimmung des Anbieters vorgenommen werden. Die Änderung und Bearbeitung der grafischen Gestaltung der Webseite bedarf dagegen der Zustimmung von Anbieter.
(5) Das Nutzungsrecht geht auf den Auftraggeber erst mit der vollständigen Zahlung der Vergütung über.

§ 11 Herausgabe von Daten
(1) Der Anbieter übergibt dem Auftraggeber alle Daten, die dieser benötigt, um die Webseite zu aktualisieren und die Inhalte zu bearbeiten. Das Datenformat und die technische Art der Datenübergabe bestimmen die Parteien einvernehmlich. Wird keine Bestimmung getroffen, kann der Anbieter ein geeignetes Datenformat und einen geeigneten Datenträger wählen.
(2) Hat der Anbieter dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung von Anbieter verändert werden.
(3) Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber.

§ 12 Sonstiges
(1) Der Anbieter speichert die Auftraggeberdaten ausschließlich für Vertrags- und Verwaltungszwecke.
(2) Beide Vertragsparteien verpflichten sich, als vertraulich gekennzeichnete Informationen, die ihnen im Rahmen des Auftrages bekannt werden, vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung wirkt auch über das Ende der Vertragsbeziehung hinaus.

§ 13 Salvatorische Klausel
Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

§ 14 Gerichtstand
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Sofern der Auftraggeber Kaufmann ist, ist der Geschäftssitz des Anbieters Gerichtsstand; der Anbieter ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
(3) Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Geschäftssitz des Anbieters als Gerichtsstand vereinbart.
(4) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt ist der Geschäftssitz des Anbieters Erfüllungsort.